Anforderungen an den Erhalt des Visums und an die Arbeitserlaubnis

Handbuch eines ausländischen Fachmanns

Anforderungen an den Erhalt des Visums

Den Besuch der Ukraine planend, sollen Sie erfahren, ob Sie das Visum brauchen. Wenn das Visum erforderlich ist, soll es beim Konsulat der Ukraine im Land Ihrer Staatsbürgerschaft oder Ihres Wohnortes oder per Internet («elektronisches Visum») erhalten werden.

Unabhängig davon, woher Sie sind und warum Sie in die Ukraine ankommen, überzeugen Sie sich davon, dass Sie ein Einladungsschreiben von ukrainischer Partei, die Sie einlädt, haben. Sie können an der Grenze gebeten werden, das Ziel Ihres Besuches zu bestätigen, und gerade hier wird die Einladung nützlich sein. Wenn Sie ein Tourist sind, werden die Buchungsbestätigung der Hotels und/oder die Rückflugkarte/Rückfahrkarte annehmbar sein.

Erfahren Sie über die Bedingungen Ihres erlaubten Aufenthaltes in der Ukraine in Abhängigkeit vom Land Ihrer Staatsbürgerschaft.
 

Länder mit dem visafreien Reiseverkehr

Wenn Sie der Staatsbürger des Landes sind, das einen visafreien Reiseverkehr mit der Ukraine hat - dürfen Sie sich bis 90 Kalendertage im Laufe von 180 Tagen (mit wenigen Ausnahmen) aufhalten. Sehen Sie das Nähere unten.

Österreich

Griechenland

Paraguay

Albanien

Hongkong (Sonderverwaltungszone der Volksrepublik China)***

Polen

Argentinien*

Ungarn

Portugal

Australia

Island

Katar

Azerbaijan

Irland

Rumänien

Belgien

Israel

Russische Föderation

Bosnien und Herzegowina**

Italien

St. Kitts und Nevis

Brasilien

Japan

San Marino

Bulgarien

Kasachstan

Serbien**

Kanada

Korea

Slowakei

Chile

Kirgistan

Slowenien

Columbia

Lettland

Spanien

Kroatien

Liechtenstein

Schweden

Kuba

Litauen

Schweiz

Zypern

Luxemburg

Tadschikistan

Tschechische Republik

Nordmazedonien

Türkei

Dänemark

Malta

Vereinigte Arabische Emirate

Estland

Moldau

Vereinigtes Königreich

Finnland

Mongolei

Uruguay

Frankreich

Montenegro

USA

Georgien

Niederlande

Usbekistan

Deutschland

Norwegen

 

* erlaubter Aufenthaltszeitraum – 30 Tage im Laufe von 60 Tagen
** erlaubter Aufenthaltszeitraum – 14 Tage  
 

Länder mit dem Visumverfahren

Wenn Sie der Staatsbürger des Landes sind, das ein Visumverfahren mit der Ukraine hat, dürfen Sie während des Zeitraums, der in Ihrem Visum vom Typ «С» angegeben ist, bleiben. Sehen Sie das Nähere unten.

Afghanistan

Gambia

Neuseeland

Algerien

Ghana

Nigeria

Angola

Guinea

Nordkorea

Bahrain

Honduras

Oman

Bangladesch

Indien

Pakistan

Bolivien

Indonesien

Palästina

Burkina Faso

Iran

Peru

Kamerun

Irak

Philippinen

Kap Verde

Jordanien

Republik Südafrika

Tschad

Kenia

Saudi-Arabien

China (Volksrepublik China)

Kuwait

Senegal

Kongo

Laos

Singapur

Costa Rica

Libanon

Sri Lanka

Côte d’Ivoire

Libyen

Sudan

Ecuador

Malaysia

Thailand

Ägypten

Mauritius

Tunesien

El Salvador

Mexiko

Turkmenistan

Äquatorialguinea

Marokko

Venezuela

Äthiopien

Namibia

Vietnam

Gabun

Nepal

Jemen


Länder, für deren Besuch elektronische Visa erforderlich sind

Das elektronische Visum ist ein einfaches Visum, das den Staatsbürgern von 52 Ländern für geschäftliche Besuche/Privatbesuche/touristische Besuche erteilt wird. Nähere Informationen finden Sie unten. Wenn Sie der Staatsbürger jedes Landes unten sind, dürfen Sie sich in der Ukraine bis 30 Kalendertage aufhalten.

Bahamas

Honduras

Palau

Barbados

India

Peru

Belize

Indonesia

Philippines

Bolivia

Jamaica

Saint Lucia

Bhutan

Kiribati

Saint Vincent and the Grenadines

Cambodia

Laos

Samoa

China

Malaysia

Seychelles

Costa Rica

Maldives

Singapore

Dominican Republic

Mauritius

Solomon Islands

Ecuador

Mexico

Suriname

El Salvador

Micronesia

Thailand

Fiji

Myanmar

Timor-Leste

Grenada

Nauru

Trinidad and Tobago

Guatemala

Nepal

Tuvalu

Haiti

Nicaragua

Vanuatu


Wenn Sie planen, sich in der Ukraine länger, als die Frist ist, die durch den visafreien Reiseverkehr oder durch Ihr Visum erlaubt ist, aufzuhalten, sollen Sie den Aufenthaltstitel (AT) erhalten.

Hauptgrundlagen, die Anmeldung für den Erhalt des Aufenthaltstitels einzureichen:

  • Sie sind Gründer oder Aktionär der ukrainischen Gesellschaft
  • Sie sind eingestellt oder entsendet, in der Ukraine zu arbeiten
  • Sie vereinigen sich mit Ihrem Familienangehörigen, der der Staatsbürger der Ukraine ist, wieder
  • Sie vereinigen sich mit Ihrem Familienangehörigen, der den ukrainischen Aufenthaltstitel hat, wieder

In diesem Fall soll man ein spezielles langfristiges Visum vom «Typ D» im Voraus erhalten. Wenden Sie sich an uns, um mehr zu erfahren.

Um die Anmeldung für den Erhalt des Aufenthaltstitels einzureichen, sollen Sie das Migrationsamt persönlich besuchen. Nach dem Erhalt des Aufenthaltstitels sollen Sie den Wohnort in der Ukraine anmelden. Sie sollen in der Wohnung wohnen, und der Wohnungseigentümer soll die Zustimmung zu solcher Anmeldung erteilen. Die Anmeldung im Hotel ist unmöglich. Wenden Sie sich an uns, um mehr zu erfahren.
 

Arbeitserlaubnis

Wenn Sie bei der ukrainischen Gesellschaft als Arbeitnehmer oder Fachmann auf Dienstreise zu arbeiten planen, soll diese Gesellschaft, bevor Sie die Arbeit beginnen, die Arbeitserlaubnis erhalten. Ihre unmittelbare Teilnahme an diesem Vorgang ist nicht erforderlich.

Die Arbeitserlaubnis ist die Grundlage für den Erhalt des langfristigen Visums vom «Typ D», und dann auch des Aufenthaltstitels.

Contact us

Slava Vlasov

Slava Vlasov

Partner, Leader, Tax and Legal Services, PwC in Ukraine

Tel.: +380 44 354 04 04

Olga Melnychenko

Olga Melnychenko

Director, Market Entry & Exit, Employment & Immigration practice, Attorneys' Association "PricewaterhouseCoopers Legal", Ukraine

Tel.: +380 44 354 0404

Yury Zakharchenko

Yury Zakharchenko

Senior Manager, IAS, PwC in Ukraine

Tel.: +380 44 354 04 04