Für die Verletzung der Aufenthaltsbedingungen in der Ukraine (zum Beispiel, über 90 Tage des erlaubten Aufenthaltes, der durch den visafreien Reiseverkehr oder das Visum erteilt wurde), kann eine Geldstrafe an der Grenze während der Ausreise aus der Ukraine verhängt werden.
Für die Nichterfüllung der Anforderung an den Erhalt der Genehmigung zur Arbeitsbeschaffung wird die Geldstrafe für den Arbeitgeber (für ukrainische gastgebende juristische Person) verhängt. Außerdem, kann die Verwaltungsstrafe (bis 178 Euro) für Sie und für die Beamten des Arbeitgebers verhängt werden.
Für die Nichterfüllung der Anforderung, den Aufenthaltstitel zu erhalten oder den Wohnort anzumelden, wird die Geldstrafe von Ihnen, sowie von Ihrem ukrainischen Arbeitgeber eingezogen, sowie ist die Deportation aus der Ukraine möglich. Die zwangsmäßige Deportation wird zum Verbot der Einreise in die Ukraine auf die Dauer bis zu 5 Jahren führen.
Im Fall des Verlustes des Passes oder des Aufenthaltstitels wenden Sie sich unverzüglich an die Polizei.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug (mit der ausländischen Zulassung) nicht ausführen oder notwendige Zölle nach einem Jahr in der Ukraine nicht zahlen – bis 6 000 Euro (in Abhängigkeit von der Fristüberschreitung) oder Konfiskation des Fahrzeuges.
Wenn Sie die Waren, die in der Produktion beschränkt sind, verladen oder die Waren nicht deklarieren (wenn das gemacht werden soll), dürfen die Zollbehörden sie konfiszieren und Sie mit einer Geldstrafe im Betrag in Höhe von 100% vom Warenwert belegen.
Director, Market Entry & Exit, Employment & Immigration practice, Attorneys' Association "PricewaterhouseCoopers Legal", Ukraine
Tel.: +380 44 354 0404