Wenn Sie einen Aufenthaltstitel haben, sollen Sie Ihren Wohnort abmelden und innerhalb von sieben Kalendertagen nach dem Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihres Aufenthaltstitels aus der Ukraine ausreisen.
Die Steuerzahlung kann nach der Ausreise aus der Ukraine problematisch sein. Stimmen Sie die Prozedur dafür mit Ihrer ukrainischen Bank/Ihrem Arbeitgeber vor der Ausreise ab.
Vergessen Sie nicht, die Vollmacht Ihren Steuerberatern/Vertrauenspersonen vor der Ausreise zu erteilen, weil sie, eventuell, Ihre ukrainischen Steuererklärungen oder Immigrationsformalitäten nach Ihrer Ausreise nacharbeiten oder die Anfrage der Steuerprüfung beantworten müssen.
Sie sollen die Exportwaren im Wert von bis zu 10 000 Euro nicht deklarieren (sofern sie keine Ausfuhrgenehmigungen haben).
Die Waren im Gesamtwert über 10 000 Euro sollen deklariert werden. Wenn Sie die Dokumente, die bestätigen, dass Sie diese Waren auf Rechnung des Einkommens, das in der Ukraine erzielt wurde, erworben haben, vorlegen können, dürfen diese Waren nach dem vereinfachten Verfahren deklariert werden.
Director, Market Entry & Exit, Employment & Immigration practice, Attorneys' Association "PricewaterhouseCoopers Legal", Ukraine
Tel.: +380 44 354 0404