Zollvorschriften

Handbuch eines ausländischen Fachmanns

Persönliche Gegenstände [Gepäck / Versand]

Die Einfuhr solcher Waren ist von der Zollentrichtung befreit:

  • zwei Handys
  • zwei Notebooks
  • eine Kamera
  • sonstige persönliche Gegenstände für den täglichen Gebrauch

Denken Sie daran, dass Sie die Erklärung ans Zollamt abgeben (das heißt den «roten» Kanal am Grenzübergang wählen) sollen, wenn:

  • Sie mit einem Haustier reisen – man soll ein internationales Veterinärzertifikat haben
  • Sie mit dem Flugzeug mit neuen Waren (neuen Einkäufen) reisen, deren Wert 1 000 Euro übersteigt
  • Sie mit dem Fahrzeug oder dem Zug mit den Waren reisen, deren Wert 500 Euro übersteigt, oder mit dem Gewicht reisen, das 50 kg übersteigt

Die Waren, die die obengenannten Limite übersteigen (bereiten Sie die Rechnungen für die Bestätigung des Wertes), werden mit

  • 10% Einfuhrzoll und
  • 20% Mehrwertsteuer belegt.

Sie können ein Paket mit Ihren persönlichen Gegenständen in die Ukraine senden, aber man muss immer seinen Wert festsetzen. Wenn der Wert:

  • bis 100 Euro ist,               fehlt die Steuer
  • von 100 bis 150 Euro ist, 20% Mehrwertsteuer
  • über 150 Euro ist,            20% Mehrwertsteuer + 10% Einfuhrzoll

Wenn Sie die Niederlassungserlaubnis erhalten haben, dürfen Sie das Fahrzeug und persönliche Gegenstände ohne Einfuhrzoll einführen.
 

Reise mit dem Fahrzeug

Wenn Sie mit eigenem Fahrzeug reisen, vergessen Sie:

  • die Dokumente, die bestätigen, dass das Ihr Fahrzeug ist
  • die Zulassungsunterlagen aus Ihrem Land nicht
  • Internationale Versicherungspolice „Grüne Karte“.

Das wird Ihnen helfen, die Entrichtung von irgendwelchen Gebühren zu vermeiden.

Sie sollen die Kurzzeitkennzeichen innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise erhalten.

Nach 1 Jahr nach der Einreise sollen Sie

  • das Fahrzeug aus der Ukraine ausführen; oder
  • die Zollerklärung abgeben und den Einfuhrzoll, die Akzise, die Mehrwertsteuer und den Beitrag zur allgemeinverbindlichen staatlichen Rentenversicherung (während der Zulassung des Fahrzeuges) zahlen.

Achtung! Es ist verboten, die Fahrzeuge, die in Russland hergestellt sind, in die Ukraine einzuführen. Sie können das Herstellerland nach dem amtlichen Kennzeichen Ihres Fahrzeuges prüfen.

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Slava Vlasov

Slava Vlasov

Partner, Leader, Tax and Legal Services, PwC in Ukraine

Tel.: +380 44 354 04 04

Olga Melnychenko

Olga Melnychenko

Director, Market Entry & Exit, Employment & Immigration practice, Attorneys' Association "PricewaterhouseCoopers Legal", Ukraine

Tel.: +380 44 354 0404

Yury Zakharchenko

Yury Zakharchenko

Senior Manager, IAS, PwC in Ukraine

Tel.: +380 44 354 04 04