Sonstige Fragen der Entsprechung den normativen Anforderungen

Handbuch eines ausländischen Fachmanns

Es ist wichtig, daran zu denken, dass der Antrag auf die primäre Ausstellung oder Erneuerung des Aufenthaltstitels oder der Niederlassungserlaubnis spätestens 15 Arbeitstage vor Ablauf der Aufenthaltsdauer in der Ukraine gestellt werden soll.

Wenn es ausreichende Gründe (zum Beispiel, Schwangerschaft, Gesundheitszustand usw.) gibt, dürfen Sie eine Anmeldung für die Verlängerung Ihres zeitweiligen Aufenthaltes in der Ukraine einreichen. Der schriftliche Antrag vom ausländischen Staatsbürger und von der gastgebenden Partei, soll frühestens zehn Tage vor und spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf der erlaubten Aufenthaltsdauer gestellt werden.

Ihr Wohnort soll bei der örtlichen Kommunalbehörde innerhalb von 30 Kalendertagen, ab Ausstellungsdatum des Aufenthaltstitels, angemeldet werden.

Steuerliche Registrierung

Jeder Steuerzahler soll eine spezielle Steueridentifikationsnummer erhalten. Zum Beispiel, sie kann Ihnen nötig sein, wenn

  1. Sie ein Konto bei der ukrainischen Bank eröffnen
  2. ukrainische Gesellschaft bestimmtes Einkommen Ihnen auszahlt
  3. wenn Sie Ihre ukrainische Erklärung über die Einkommenssteuer natürlicher Personen abgeben und die Steuern zahlen.

Die Steueridentifikationsnummer bedeutet nicht, dass Sie als Steuerinländer der Ukraine registriert sind. Das ist nur die Registrierung als Steuerzahler (Deviseninländer oder Devisenausländer).

Steuerliche Berichterstattung und Steuerzahlung

Die Steuererklärung soll meistens abgegeben werden, wenn die Steuern bei der Einkommensquelle nicht abgezogen wurden, zum Beispiel:

  • Vergütung von der ausländischen Gesellschaft für die Arbeit, die in der Ukraine erfüllt wurde;
  • Investitionsgewinn / -verlust;
  • Vermietung der Wohnung
  • Dividenden von der nicht ukrainischen Organisation

Wenden Sie sich an uns, was die Frage betrifft, ob Sie von der Abgabe der Steuererklärung befreit sind.
In der Ukraine gibt es keine gemeinsame Abgabe oder Abgabe von den Eheleuten, jede Person gibt die Erklärung separat ab.

Äußerste Termine:

  • Steuererklärung – den 30. April des nächsten Kalenderjahres
  • Verlängerung – bis zum 31. Dezember des nächsten Kalenderjahres
  • Steuerzahlung – den 31. Juli des nächsten Kalenderjahres (nur in Hrywnja!).

Die steuerlichen Einschätzungen werden nicht ausgestellt. Sie können unter die Wirkung des Steueraudits während des Zeitraums von 3 Jahren der «Rückzahlung der Geldmittel» gelangen. Deshalb wird es dringend empfohlen, die «Unbedenklichkeitsbescheinigung» nach der Steuerzahlung zu erhalten!
 

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Slava Vlasov

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Partner, Leader, Tax and Legal Services, PwC in Ukraine

Tel.: +380 44 354 04 04

Olga Melnychenko

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Director, Market Entry & Exit, Employment & Immigration practice, Attorneys' Association "PricewaterhouseCoopers Legal", Ukraine

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Yury Zakharchenko

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Senior Manager, IAS, PwC in Ukraine

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